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Privatdetektive auf Spurensuche


Unsere Detektive, Privatdetektive bzw. Berufsdetektive der Detekteikanzlei sind Privatermittler in Form einer Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und Beweisnothilfe, Observationen, Recherchen, Befragungen usw. durchführt und Informationen als gerichtlich verwertbares Beweismaterial dokumentiert.

Der Begriff Privatdetektiv wird als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detekteikanzlei als Angestellter arbeiten. Detektive arbeiten am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über graue Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z. B. Kfz-Halterermittlung).


Gesetzliche Regelungen für Privatdetektive


In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Privatdetektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38 (1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als solche nicht geschützt.


Beauftragung eines Detektivs


Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.

Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv bzw. Privatdetektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.


Tätigkeitsbereiche von Detektiven


Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt. Wirtschaftsdetekteien haben sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Eine Rechtsberatung darf nach dem RDG Rechtsdienstleistungsgesetz nicht durchgeführt werden. Dies darf nur durch einem Fachanwalt erfolgen.

Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

 
       
   

Detekteikanzlei.com: Professionelle Privatdetektei und Privatdetektive

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